Hochschulzugang
Letzte Änderung: 16.12.2014 - 16:20
Hochschulzugangsberechtigt ist, wer über die Eignung, d.h. die erforderlichen Kenntnisse und/oder Fähigkeiten verfügt, um das beabsichtigte Studium erfolgreich abschließen zu können.
Ansprechpartner/innen
Dezernat 1, Abteilung 1: Susanne Lippold, Fon: 27719
Grundlagendokumente
Hochschulgesetz §49
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