Hochschulzugang

Letzte Änderung: 16.12.2014 - 16:20

Hochschulzugangsberechtigt ist, wer über die Eignung, d.h. die erforderlichen Kenntnisse und/oder Fähigkeiten verfügt, um das beabsichtigte Studium erfolgreich abschließen zu können.

Ansprechpartner/innen

Dezernat 1, Abteilung 1: Susanne Lippold, Fon: 27719

Grundlagendokumente

Hochschulgesetz §49

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