Joint Degree

Letzte Änderung: 15.01.2018 - 15:28

Bei einem Joint Degree handelt es sich um einen gemeinsamen Studiengang zweier oder mehrerer Hochschulen, der zu einem Abschluss führt. Das Studium beinhaltet einen verpflichtenden Aufenthalt an der bzw. den Partnerhochschulen. Kennzeichnend für ein Joint-Degree-Programm ist, dass es eine gemeinsame Prüfungsordnung für das Studium an allen Partnerhochschulen sowie ein gemeinsames und zu den jeweiligen nationalen Rechtssystemen konformes Zulassungsverfahren gibt. Die Absolventen/innen erhalten eine Urkunde und ein Zeugnis für den gemeinsam vergebenen Abschlussgrad.

Ansprechpartner/innen

Dezernat 1, Abteilung 1: Susanne Lippold, Fon: 27719

Weiterführende Informationen

Empfehlungen der HRK zur Entwicklung von Doppeldiplomen und gemeinsamen Abschlüssen

Linkliste des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zum Thema Doppelabschlüsse

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