Joint Degree
Bei einem Joint Degree handelt es sich um einen gemeinsamen Studiengang zweier oder mehrerer Hochschulen, der zu einem Abschluss führt. Das Studium beinhaltet einen verpflichtenden Aufenthalt an der bzw. den Partnerhochschulen. Kennzeichnend für ein Joint-Degree-Programm ist, dass es eine gemeinsame Prüfungsordnung für das Studium an allen Partnerhochschulen sowie ein gemeinsames und zu den jeweiligen nationalen Rechtssystemen konformes Zulassungsverfahren gibt. Die Absolventen/innen erhalten eine Urkunde und ein Zeugnis für den gemeinsam vergebenen Abschlussgrad.
Ansprechpartner/innen
Dezernat 1, Abteilung 1: Susanne Lippold, Fon: 27719
Weiterführende Informationen
Empfehlungen der HRK zur Entwicklung von Doppeldiplomen und gemeinsamen Abschlüssen
Linkliste des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zum Thema Doppelabschlüsse
Verwandte Themen
- Double Degree
- Einrichtung eines Studiengangs
- Zugangsvoraussetzungen fremdsprachiger und mehrsprachiger Studiengänge