Modul / Modularisierung

Letzte Änderung: 15.01.2018 - 15:30

Modularisierung ist ein curriculares Organisationsprinzip und ein Modul ist ein curricularer Baustein. Module stellen in sich geschlossene, thematisch und zeitlich abgerundete Teilqualifikationen bzw. Studieneinheiten dar, die in der Summe das Gesamtprofil des Studiengangs ergeben und leitend für die Gestaltung des Curriculums sind. Das bedeutet, dass es zeitliche und inhaltliche Wechselwirkungen zwischen den Modulen gibt. Die Reihenfolge, in der Module zu studieren sind, kann variabel sein, aber auch einer bestimmten Sequenz unterliegen. Module werden sowohl in Semesterwochenstunden (SWS) als auch in Kredit- oder Leistungspunkten gemessen. Die SWS dokumentieren die Präsenzzeit für die Studierenden und die Kredit- oder Leistungspunkte die Arbeitslast (Workload), die notwendig ist, um ein Modul erfolgreich abzuschließen.

Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen (z. B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, e-learning, Lehrforschung etc.). Ein Modul kann Inhalte eines einzelnen Semesters oder eines Studienjahres umfassen, sich aber auch über mehrere Semester erstrecken. Zur Reduzierung der Prüfungsbelastung sollen Module in der Regel nur mit einer Prüfung abgeschlossen werden. In besonders begründeten Fällen können auch mehrere Module mit einer Prüfung abgeschlossen oder Modulprüfungen in Teilprüfungen zerlegt werden. Die Prüfungsinhalte eines Moduls sollen sich an den für das Modul definierten Lernergebnissen orientieren. Module können, aber müssen nicht benotet werden. Demzufolge können alle Module in die Gesamtnote eingehen, müssen es aber nicht. Die Voraussetzungen für den Modulabschluss und damit die Vergabe von Leistungspunkten sind in der Prüfungsordnung und den Modulbeschreibungen zu definieren. Um einer Kleinteiligkeit der Module entgegen zu wirken, sollen Module mindestens einen Umfang von fünf ECTS aufweisen.“ (Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Beschluss der KMK vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010).

Zusammengefasst bedeutet dies, dass Module

  • thematisch und zeitlich geschlossene Studieneinheiten sind,
  • i.d.R. einen zeitlichen Umfang von 1-2- Semester haben,
  • einen Mindestumfang von 5 Kredit- bzw. Leistungspunkten haben sollten,
  • i.d.R. mit nur einer Prüfung abgeschlossen werden (Modulprüfung), deren Ergebnis in die Gesamtnote und das Abschlusszeugnis eingehen kann, aber
  • nicht zwangsläufig benotet werden müssen.

Das Hochschulgesetz schreibt vor, dass „Studiengänge, die mit dem Bachelorgrad oder dem Mastergrad abgeschlossen werden, (…) zu modularisieren und mit einem Leistungspunktesystem auszustatten (sind)“ (HG § 63). Die Modularisierung eines Studiengangs ist Voraussetzung für dessen Akkreditierung.

Ansprechpartner/innen

Dez. 1, Abt. 1, Susanne Lippold, Fon: 27719

Grundlagendokumente

Hochschulgesetz §63

Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010

Auslegungshinweise zu den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 04.02.2011. Handreichung des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2011

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