Modulhandbuch
Das Modulhandbuch beschreibt die einzelnen Module eines Studiengangs detailliert und soll den Studierenden zuverlässige Informationen über die Studieninhalte und –anforderungen sowie den vermittelten Kompetenzen bereitstellen. Es muss daher öffentlich zugänglich sein. Ein Modulhandbuch ist spätestens für die Akkreditierung zu erstellen.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat einen Standard für die Beschreibung von Modulen entwickelt. Demnach soll die Beschreibung eines Moduls mindestens enthalten:
- Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls
- Lehrformen
(Hinweis: Die KMK empfiehlt grundsätzlich unterschiedliche Lehrformen und Veranstaltungstypen einzubinden und zu kombinieren)
- Voraussetzungen für die Teilnahme
- Verwendbarkeit des Moduls
- Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
- Leistungspunkte und Noten
Leistungspunkte und Noten sind getrennt auszuweisen
- Häufigkeit des Angebots von Modulen
- Arbeitsaufwand (Workload)
- Dauer der Module
Ansprechpartner/innen
Dez. 1, Abt. 1, Susanne Lippold, Fon: 27719
Grundlagendokumente
Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010
Auslegungshinweise zu den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 04.02.2011. Handreichung des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2011