Die Entscheidung, ob jemand ein Studium aufnehmen darf, hängt davon ab, ob die erforderlichen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Hochschulzugang und Hochschulzulassung betreffen zwei unterschiedliche Rechtskreise, die unabhängig voneinander zu betrachten sind. Zu beachten ist weiterhin, dass Bachelor- und Masterstudiengänge voneinander getrennte Studiengänge sind, für die sich die Zulassungs- und Zugangsfragen jeweils neu stellen.