In welcher Sprache können Abschlussdokumente erstellt werden?
Abschlussdokumente müssen in deutscher Sprache ausgestellt werden, da laut Verwaltungsverfahrensgesetz nur deutschsprachigen Dokumente rechtsverbindlich sind. Fakultäten können Übersetzungen/fremdsprachige Ausfertigungen ausstellen.
Ansprechpartner/innen
Dezernat 1, Abteilung 1: Susanne Lippold, Fon: 27719 und Annika Wollburg, Fon: 28049